Hotels Thailand .....

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

Thai - Asien - Reisen Ltd. & Co. KG

 

 

Firma Thai - Asien - Reisen Ltd. & Co. KG (im folgenden:TAR) unterhält als Geschäftsbetrieb ein Reisebüro, welches Pauschalreiseverträge (z.B. Flug mit Unterkunft u. Verpflegung), Beförderungsverträge (z.B. Linien- o. Charterflüge), Beherbergungsverträge (z.B. Hotel oder Camping), Mietverträge (z.B. Mietfahrzeuge) und Versicherungsverträge (z.B. Reiseversicherungen) zwischen dem Rechnungsempfänger (nachfolgend: Kunde) einerseits und dem Reiseveranstalter, Fluggesellschaft o. ä. (im folgenden: Leistungsträger) andererseits vermittelt.

 

 

2. Zustandekommen der Verträge

Der Kunde beauftragt TAR mit der Vermittlung der unter Punkt 1 aufgeführten Vertragsarten.
Der Auftrag kann persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erteilt werden.
Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Leistungsträgers zustande. Die Annahme
kann durch den Leistungsträger selbst oder Check-In bekundet werden.


2.1 Spezielle Bestimmung zu Buchungen/bzw. Anfragen über Internet

Die Angebote auf der Internetseite sind freibleibend und stellen dem Kunden lediglich eine Möglichkeit der Angebotsabgabe bereit. Alternativ kann eine Angebotsabgabe, mit Bezug
auf die im Internet veröffentlichten Angebote, auch per E-Mail, Telefon oder durch persönliches Erscheinen im Reisebüro erfolgen. Die Annahme der Buchung erfolgt nicht durch die automatisierte E-Mail nach der Angebotsabgabe. Diese dient lediglich dazu, dem Kunden zu signalisieren, dass die Anfrage, in der E-Mail „Buchung“ genannt, technisch verarbeitet wurde. TAR prüft die Anfrage nochmals manuell auf Anwendbarkeit der Tarifbestimmungen und AGB des Leistungssträgers. Diese Prüfung ist der Hauptbestandteil der Vermittlungstätigkeit. Die Prüfung beginnt mit Auftragseingang und ist innerhalb von einem Werktag ab Zugang der Anfrage abgeschlossen.
Es gilt die Annahme durch den Leistungsträger, welche auch im Namen und Auftrag des Leistungsträgers durch TAR erfolgen kann. Die Annahme kann dem Kunden telefonisch,
schriftlich, auf elektronischem Weg oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Belastung der Kreditkarte zur Begleichung des Reisepreises) signalisiert werden. Da es sich um einen Vernabsatzvertrag gemäß BGB §312b 3.6 handelt, ist ist ein Wiederrufsrecht des Kunden ausgeschlossen.

Sonderwünsche: TAR als Vermittler, darf nur Sonderwünsche entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden und sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters über die Prospekte hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

3. Kosten und Zahlungen

Die Zahlung kann per Überweisung, in bar bei Abholung der Reisunterlagen oder per Kreditkarte
erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung erhebt TAR eine Gebür von 2% des Rechnungsbetrages
auf Flugbuchungen.TAR hat keinen Vertrag mit den Kreditkartengesellschaften und gibt diese Gebühr an den Kunden weiter, welche TAR vom Leistungsträger in Rechnung gestellt wird.
Die Zahlung des Kunden erfolgt an den Leistungsträger direkt oder in Fällen bei denen der Leistungsträger nicht selbst die Leistung dem Kunden in Rechnung stellt, über TAR. TAR gibt in letzteren Fällen, sich an den Tarifbestimmungen und/oder AGB des Leistungsträgers orientierende, Zahlungsart und Zahlungsziel vor. TAR ist nicht verpflichtet, bei nicht oder unvollständig eingegangener Zahlungen die Leistungsberechtigung (z. B. Flugtickets oder Hotelgutscheine) ausstellen zu lassen bzw. zu bestätigen. Die Vorgabe des Zahlungszieles und der Zahlungsart ist vom Kunden einzuhalten, ansonsten verliert der Kunde den Rechtanspruch auf die Leistung und hat dem Leistungsträger den entstandenen Schaden in voller Höhe der Stornogebühren laut
Tarif- und/oder AGB zu erstatten.


4. Inhalt und Abwicklung des Vertrages

Es gelten in folgender Reihenfolge:
a.) Schriftliche Buchungsbestätigung von TAR
b.)Prospekt / Katalog / Ausschreibung und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers (z.B. Tarif-/ Beförderungsbestimmungen)
c.) Gesetz (z.B. BGB).


5. Versand der Leistungsberechtigung

TAR haftet für Reiseunerlagen nur solange diese in Ihrem Besitz sind. Für den Versand vom Leistungsträger zu TAR und von TAR zum Kunden bedienen sich TAR und die Leistungsträger Erfüllungsgehilfen (z.B. Deutsche Post AG).
TAR verpflichtet sich nur seriöse Erfüllungsgehilfen für den Dokumentenversand zu wählen.
TAR haftet nicht für zu spät angekommene, auf dem Versandweg verlorene oder beschädigte Leistungsberechtigungen. Eventuelle Gebühren (z.B. Lost Document Gebühren, Ersatzausstellungen) die dadurch entstehen, das der Kunde nicht im Besitz der Leistungsberechtigung ist hat der Kunde zu tragen. TAR haftet für Leistungsberechtigungen nur solange diese im Besitz von TAR sind. Wir empfehlen dringenst elektronische Tickets zu nutzen, sofern dies von dem Leistungsträger angeboten wird.


6. Mitwirkung des Kunden

Für die Einhaltung von Pass- / Visa- / Devisen- / Zoll- / Impfbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Fragen ist TAR gerne behilflich.
Der Kunde hat seine Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und sich bei Unklarheiten, Ungereimtheiten oder Fehlern Montag bis Freitag bis 17:45 Uhr und an Samstagen bis 12:00 Uhr (Kernarbeitszeiten der Leistungsträger) mit TAR persönlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde, die bei Buchung angegebenen Kontaktmöglichkeiten (Anschrift, Telefonnummer, etc.) aktuell zu halten. Der Kunde hat seine Flugzeiten 72 Stunden vor Abflug mit dem Leistungsträger / Fluggesellschaft abzugleichen.


7. Leistungs- und Preisänderungen

Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und vom Leistungsträger oder TAR nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt ist.
Im Falle eines verspäteten Zahlungseinganges verpflichtet sich TAR eine adäquate Alternative zu suchen, welche der ursprünglichen Leistung in Art und Preis nahe kommt. Dieser Vorgang stellt ein neues Angebot dar. Es obliegt dem Kunden dieses anzunehmen. Der ursprüngliche Vertrag bleibt davon unberührt, es sei denn, es ist eine Verrechnung von Seiten des Leistungsträgers und TAR auf Kulanzbasis möglich.


8. Umbuchung und Rücktritt durch den Kunden

Im Falle einer Umbuchung vor Ticketausstellung werden von TAR Bearbeitungskosten in Höhe
von EUR 50.- pro Vorgang erhoben. Im Falle einer Umbuchung nach Ticketausstellung oder im Falle eines Rücktritts des Kunden, welcher nicht aufgrund eines außerordentlichem Kündigungsrechtes (z. B. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes) herrührt, sind vom Kunden
die gemäß Leistungsausschreibung und/oder AGB der Leistungsträger anfallenden Umbuchungs-
bzw. Stornogebühren zu Zahlen.TAR hat zusätzlich Anrecht auf die durch Dritte in Rechnung gestellten Leistungen zur Abwicklung der Umbuchung und/ oder Stornierung.
Die eigenen Bearbeitungsgebühren werden dabei auf fünfzig Euro pro Person festgesetzt
zzgl. der bei Buchung entrichteten Servicegebühr; der Nachweis tatsächlich geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten.

Der Abschluss einer Reiseschutzversicherung, welche Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Gepäck- und Reisekrankenversicherung beinhaltet wird dringend empfohlen. Die Reiseschutzversicherung muss nicht zwangsläufig durch TAR vermittelt werden. Möglich ist dies auch bei den Reiseversicherungen direkt oder einem örtlichen Versicherungsvertreter.
Der Reiseschutz muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Buchung oder falls die Abreise in weniger als vierzehn Tagen stattfindet am Buchungstag, erfolgen.


9. Haftung

TAR haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig/ vorsätzlich herbeigeführt.


10. Sonstiges

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

 


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