|
2.
Zustandekommen der Verträge
Der Kunde beauftragt
TAR mit der Vermittlung der unter Punkt 1 aufgeführten Vertragsarten.
Der Auftrag kann persönlich, telefonisch oder auf elektronischem
Wege erteilt werden.
Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Leistungsträgers zustande.
Die Annahme
kann durch den Leistungsträger selbst oder Check-In bekundet
werden.
2.1 Spezielle Bestimmung zu Buchungen/bzw. Anfragen über
Internet
Die Angebote auf
der Internetseite sind freibleibend und stellen dem Kunden lediglich
eine Möglichkeit der Angebotsabgabe bereit. Alternativ kann eine
Angebotsabgabe, mit Bezug
auf die im Internet veröffentlichten Angebote, auch per E-Mail,
Telefon oder durch persönliches Erscheinen im Reisebüro
erfolgen. Die Annahme der Buchung erfolgt nicht durch die automatisierte
E-Mail nach der Angebotsabgabe. Diese dient lediglich dazu, dem Kunden
zu signalisieren, dass die Anfrage, in der E-Mail „Buchung“
genannt, technisch verarbeitet wurde. TAR prüft die Anfrage nochmals
manuell auf Anwendbarkeit der Tarifbestimmungen und AGB des Leistungssträgers.
Diese Prüfung ist der Hauptbestandteil der Vermittlungstätigkeit.
Die Prüfung beginnt mit Auftragseingang und ist innerhalb von
einem Werktag ab Zugang der Anfrage abgeschlossen.
Es gilt die Annahme durch den Leistungsträger, welche auch im
Namen und Auftrag des Leistungsträgers durch TAR erfolgen kann.
Die Annahme kann dem Kunden telefonisch,
schriftlich, auf elektronischem Weg oder durch schlüssiges Handeln
(z.B. Belastung der Kreditkarte zur Begleichung des Reisepreises)
signalisiert werden. Da es sich um einen Vernabsatzvertrag gemäß
BGB §312b 3.6 handelt, ist ist ein Wiederrufsrecht des Kunden
ausgeschlossen.
Sonderwünsche: TAR als Vermittler, darf nur Sonderwünsche
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden und
sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters
über die Prospekte hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen.
3. Kosten
und Zahlungen
Die Zahlung kann
per Überweisung, in bar bei Abholung der Reisunterlagen oder
per Kreditkarte
erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung erhebt TAR eine Gebür
von 2% des Rechnungsbetrages
auf Flugbuchungen.TAR hat keinen Vertrag mit den Kreditkartengesellschaften
und gibt diese Gebühr an den Kunden weiter, welche TAR vom Leistungsträger
in Rechnung gestellt wird.
Die Zahlung des Kunden erfolgt an den Leistungsträger direkt
oder in Fällen bei denen der Leistungsträger nicht selbst
die Leistung dem Kunden in Rechnung stellt, über TAR. TAR gibt
in letzteren Fällen, sich an den Tarifbestimmungen und/oder AGB
des Leistungsträgers orientierende, Zahlungsart und Zahlungsziel
vor. TAR ist nicht verpflichtet, bei nicht oder unvollständig
eingegangener Zahlungen die Leistungsberechtigung (z. B. Flugtickets
oder Hotelgutscheine) ausstellen zu lassen bzw. zu bestätigen.
Die Vorgabe des Zahlungszieles und der Zahlungsart ist vom Kunden
einzuhalten, ansonsten verliert der Kunde den Rechtanspruch auf die
Leistung und hat dem Leistungsträger den entstandenen Schaden
in voller Höhe der Stornogebühren laut
Tarif- und/oder AGB zu erstatten.
4. Inhalt und Abwicklung des Vertrages
Es gelten in folgender
Reihenfolge:
a.)
Schriftliche Buchungsbestätigung von TAR
b.)Prospekt
/ Katalog / Ausschreibung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Leistungsträgers (z.B. Tarif-/ Beförderungsbestimmungen)
c.)
Gesetz (z.B. BGB).
5. Versand der Leistungsberechtigung
TAR haftet für
Reiseunerlagen nur solange diese in Ihrem Besitz sind. Für den
Versand vom Leistungsträger zu TAR und von TAR zum Kunden bedienen
sich TAR und die Leistungsträger Erfüllungsgehilfen (z.B.
Deutsche Post AG).
TAR verpflichtet sich nur seriöse Erfüllungsgehilfen für
den Dokumentenversand zu wählen.
TAR haftet nicht für zu spät angekommene, auf dem Versandweg
verlorene oder beschädigte Leistungsberechtigungen. Eventuelle
Gebühren (z.B. Lost Document Gebühren, Ersatzausstellungen)
die dadurch entstehen, das der Kunde nicht im Besitz der Leistungsberechtigung
ist hat der Kunde zu tragen. TAR haftet für Leistungsberechtigungen
nur solange diese im Besitz von TAR sind. Wir empfehlen dringenst
elektronische Tickets zu nutzen, sofern dies von dem Leistungsträger
angeboten wird.
6. Mitwirkung des Kunden
Für die Einhaltung
von Pass- / Visa- / Devisen- / Zoll- / Impfbestimmungen ist der Kunde
selbst verantwortlich. Bei Fragen ist TAR gerne behilflich.
Der Kunde hat seine Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und sich bei Unklarheiten,
Ungereimtheiten oder Fehlern Montag bis Freitag bis 17:45 Uhr und
an Samstagen bis 12:00 Uhr (Kernarbeitszeiten der Leistungsträger)
mit TAR persönlich oder telefonisch in Verbindung zu setzen.
Des weiteren verpflichtet sich der Kunde, die bei Buchung angegebenen
Kontaktmöglichkeiten (Anschrift, Telefonnummer, etc.) aktuell
zu halten. Der Kunde hat seine Flugzeiten 72 Stunden vor Abflug mit
dem Leistungsträger / Fluggesellschaft abzugleichen.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Nachträglich
geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich geschuldeten
Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und
vom Leistungsträger oder TAR nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt ist.
Im Falle eines verspäteten Zahlungseinganges verpflichtet sich
TAR eine adäquate Alternative zu suchen, welche der ursprünglichen
Leistung in Art und Preis nahe kommt. Dieser Vorgang stellt ein neues
Angebot dar. Es obliegt dem Kunden dieses anzunehmen. Der ursprüngliche
Vertrag bleibt davon unberührt, es sei denn, es ist eine Verrechnung
von Seiten des Leistungsträgers und TAR auf Kulanzbasis möglich.
8. Umbuchung und Rücktritt durch den Kunden
Im Falle einer
Umbuchung vor Ticketausstellung werden von TAR Bearbeitungskosten
in Höhe
von EUR 50.- pro Vorgang erhoben. Im Falle einer Umbuchung nach Ticketausstellung
oder im Falle eines Rücktritts des Kunden, welcher nicht aufgrund
eines außerordentlichem Kündigungsrechtes (z. B. Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes) herrührt, sind vom Kunden
die gemäß Leistungsausschreibung und/oder AGB der Leistungsträger
anfallenden Umbuchungs-
bzw. Stornogebühren zu Zahlen.TAR hat zusätzlich Anrecht
auf die durch Dritte in Rechnung gestellten Leistungen zur Abwicklung
der Umbuchung und/ oder Stornierung.
Die eigenen Bearbeitungsgebühren werden dabei auf fünfzig
Euro pro Person festgesetzt
zzgl. der bei Buchung entrichteten Servicegebühr; der Nachweis
tatsächlich geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten.
Der Abschluss
einer Reiseschutzversicherung, welche Reiserücktritts-, Reiseabbruch-,
Gepäck- und Reisekrankenversicherung beinhaltet wird dringend
empfohlen. Die Reiseschutzversicherung muss nicht zwangsläufig
durch TAR vermittelt werden. Möglich ist dies auch bei den Reiseversicherungen
direkt oder einem örtlichen Versicherungsvertreter.
Der Reiseschutz muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Buchung
oder falls die Abreise in weniger als vierzehn Tagen stattfindet am
Buchungstag, erfolgen.
9. Haftung
TAR haftet für
Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis zur Höhe
des 3-fachen Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig/
vorsätzlich herbeigeführt.
10. Sonstiges
Auf den Vertrag
ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit
einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln unberührt. |